Banken
Bank (aus dem Italienischen banco = Tisch, den die Geldwechsler im Mittelalter zur Abwicklung ihrer Geschäfte aufstellten). Der Begriff Banken dient als Oberbegriff für Geldinstitute, die Bankgeschäfte nach §1 KWG betreiben.
Bankgeschäfte von Banken:
- Entgegennahme von Sicht-, Termin- und Spareinlagen
- Gewährung von Krediten
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Kauf, Verkauf, Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren ihrer Kunden
- Durchführung von Devisengeschäften
- Wertpapieremissionen
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