Banken

Bank (aus dem Italienischen banco = Tisch, den die Geldwechsler im Mittelalter zur Abwicklung ihrer Geschäfte aufstellten). Der Begriff Banken dient als Oberbegriff für Geldinstitute, die Bankgeschäfte nach §1 KWG betreiben.

Bankgeschäfte von Banken:

  • Entgegennahme von Sicht-, Termin- und Spareinlagen
  • Gewährung von Krediten
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Kauf, Verkauf, Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren ihrer Kunden
  • Durchführung von Devisengeschäften
  • Wertpapieremissionen