Lastschrift

Mit einer Lastschrift hat der Zahlungsempfänger die Möglichkeit über seine Bank den Einzug fälliger Forderungen vom Konto des Zahlungspflichtigen zu veranlassen.

Voraussetzungen für den Forderungseinzug per Lastschrift:

  • Eine Lastschriftvereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Kreditinstitut.
  • Zustimmung des Zahlungspflichtigen, die entweder als Einzugsermächtigung dem Zahlungsempfänger oder als Abbuchungsauftrag der Bank des Zahlungspflichtigen gegeben wurde.

Für den Zahlungspflichtigen entfallen beim Einzug per Lastschrift die Terminüberwachung und das Ausfertigen von Zahlungsbelegen. Er ist nur verpflichtet am Fälligkeitstermin für eine entsprechende Deckung zu sorgen.

Bei einer Einzugsermächtigung hat der Zahlungspflichtige ein Rückgaberecht innerhalb von 6 Wochen (= Widerspruchsfrist). Der Widerspruch kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Falls die Belastung ohne Einzugsermächtigung erfolgt, dann besteht das Rückgaberecht auch nach Ablauf der sechs Wochen weiter.

Der Widerruf der Einzugsermächtigung muss von dem Zahlungspflichtigen bei dem Zahlungsempfänger erfolgen.

Bei einem Abbuchungsauftrag ist ein Widerspruch nicht möglich. Der Widerruf des Abbuchungsauftrages hat bei dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) zu erfolgen.