Depotstimmrecht

Das Depotstimmrecht wird auch als Auftragsstimmrecht bezeichnet. Kreditinstituten wird durch das Depotstimmrecht die Ausübung des Stimmrechts im Auftrag ihrer Kunden ermöglicht.

Bedingungen für das Depotstimmrecht:

  • Das Depotstimmrecht muss schriftlich durch den Kunden erteilt werden.
  • Nach der Erteilung ist das Depotstimmrecht längsten 15 Monate gültig.
  • Das bevollmächtigte Kreditinstitut ist an die Weisungen des Kunden gebunden.
  • Das bevollmächtigte Kreditinstitut muss die Kunden über die beabsichtigte Art und Weise der Abstimmung informieren.