Depotstimmrecht
Das Depotstimmrecht wird auch als Auftragsstimmrecht bezeichnet. Kreditinstituten wird durch das Depotstimmrecht die Ausübung des Stimmrechts im Auftrag ihrer Kunden ermöglicht.
Bedingungen für das Depotstimmrecht:
- Das Depotstimmrecht muss schriftlich durch den Kunden erteilt werden.
- Nach der Erteilung ist das Depotstimmrecht längsten 15 Monate gültig.
- Das bevollmächtigte Kreditinstitut ist an die Weisungen des Kunden gebunden.
- Das bevollmächtigte Kreditinstitut muss die Kunden über die beabsichtigte Art und Weise der Abstimmung informieren.
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