Girosammelverwahrung

Als Girosammelverwahrung bezeichnet man die Depotverwaltung von Wertpapieren, bei der der Depotkunde kein Eigentum an nummernmäßig bezeichneten einzelnen Stücken erwirbt. Bei der Girosammelverwahrung erwirbt der Kunde nur einen Bruchteilseigentum an dem Gesamtbestand der Wertpapiere derselben Gattung. Er hat deshalb auch keinen Anspruch auf Herausgabe bestimmter Stücke, sondern nur auf die Herausgabe unbestimmter Stücke in Höhe des ihm zustehenden Nennbetrags oder Stückzahl.

Für die Girosammelverwahrung muss der Kunde eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung geben. Die Girosammelverwahrung wird von den Banken über spezielle Wertpapiersammelbanken (Kassenvereine) abgewickelt.

Der Gegensatz zur Girosammelverwahrung ist die Streifbandverwahrung. Bei der Streifbandverwahrung wird um das spezifische Wertpapier des Kunden ein Streifband mit seinem Namen gelegt.

Die Girosammelverwahrung ist erheblich günstiger als die Streifbandverwahrung.