Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag eines Bankkunden an sein Kreditinstitut anfallende Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden bis zu dem im Freistellungsauftrag angegebnen Höchstbetrag ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag gutzuschreiben. Der maximale Betrag aller Freistellungsaufträge ist 1.421 Euro (Ehepaare 2.842 Euro) inklusive Werbekostenpauschale. Achtung, die früheren Freibeträge von 1.601 Euro (3.220 Euro für Verheiratete) gelten nicht länger. Zu hohe Freibeträge sollten gekürzt werden, da der Bankkunde verpflichtet ist sein Freistellungsvolumen selber zu verwalten. Die Kreditinstitute sind dem Bundesamt für Finanzen gegenüber zur Auskunftserteilung hinsichtlich der Daten der Freistellungsaufträge Ihrer Kunden verpflichtet.

Die Freistellungsaufträge werden im Bundesamt für Finanzen gesammelt. Übersteigt die Summe der Sparerfreibeträge die Höchstbeträge, dann kann das Bundesamt für Finanzen das Finanzamt informieren. Die Finanzbeamten werden dann Einzelnachweise für alle Kapitaleinkünfte verlangen. Darüber hinaus wird dadurch das Misstrauen der Finanzbeamten geweckt und zukünftige Kapitalerträge werden misstrauischer beäugt. Auch die Geldanlagen der vergangenen Jahre können unter die Lupe genommen werden. Dies sollte vermieden werden.