Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz ist die übliche Kurzbezeichung für das "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten" (Gewinnaufspürungsgesetz). Das Geldwäschegesetz verpflichtet Kreditinstitute bei der Entgegennahme und Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen im Wert von 15.000 Euro (bei Sorten 2.500 Euro) oder mehr den Kunden anhand eines Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren, wenn er nicht persönlich bekannt ist. Das Kreditinstitut ist zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der Identifizierungsdaten verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet das Geldwäschegesetz das Kreditinstitut, bei Verdacht auf Geldwäsche, zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Der Zweck des Geldwäschegesetzes ist es zu verhindern, dass Gelder aus Straftaten wie dem Drogenhandel in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.