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Kreditwürdigkeit

Die Kreditwürdigkeit = Bonität ist der Maßstab für die Vertretbarkeit einer Kreditgewährung. Bei der Kreditwürdigkeit unterscheidet man zwei Formen:

  • Persönliche Kreditwürdigkeit: Darunter fällt die Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit der Person hinsichtlich der Rückzahlung des Kredites. (z.B. Schufaauskunft)
  • Materielle Kreditwürdigkeit: Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Kreditnehmers.

Die Kreditwürdigkeit einer Person wurde früher hauptsächlich durch ein persönliches Gespräch und einer Selbstauskunft ermittelt. Heutzutage wird die Kreditwürdigkeit hauptsächlich über die EDV-Gestützte Berechnung von Kreditwürdigkeitskennzahlen ermittelt. Die Mitarbeiter einer Bank haben nur noch sehr begrenzte Entscheidungsmöglichkeiten.

Zur Berechnung der Kreditwürdigkeit benützen Banken statistische und Informationsverarbeitende Methoden. Der Einsatz von Expertensystemen und neuronalen Netzen entspricht heutzutage dem Standart