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Berufsanfänger: Welche Versicherungen benötige ich?

Um Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten besteht eine Wartezeit von 60 Monaten. Daher haben Berufsanfänger meist keinen Anspruch auf Rente, wenn sie innerhalb der Wartezeit von 60 Monaten Berufs- oder gar Erwerbsunfähig werden.

Darüber hinaus wurde durch die Rentenreform von 2001 die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Kernaussage der Reform ist: Nur wer weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Beschäftigung nachgehen kann erhält die vollständige Rente.

Aus diesem Grund ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für die Berufsanfänger sehr wichtig. Eine Unfallversicherung bietet hier nur eingeschränkten Schutz, da sie bei einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit nicht zahlt.