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Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung dient zur Absicherung vor Schadensersatzansprüchen. Sie übernimmt eventuelle Schadensersatzzahlungen im Rahmen der Haftpflichtversicherung, aber auch anfallende Gerichts- und Anwaltskosten zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

§823 BGB: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz (in unbegrenzter Höhe) des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Die Haftung gilt bereits bei leichter Fahrlässigkeit und manchmal auch ohne jegliches Verschulden.

Bei einer privaten Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich auch Ehepaare, unverheiratete Partner, minderjährige Kinder und Unverheiratete volljährige Kinder während der Schulausbildung oder ersten Berufsausbildung, solange sie im Elternhaus leben, mitversichert.

Bei Haftpflichtversicherungen gibt es üblicherweise umfangreiche Ausschlüsse die immer geprüft werden sollten. z.B. Ringkämpfe, Pferderennen, Autorennen, Ansprüche auf Gehalt und Renten.

Bei der Haftpflichtversicherung gibt es keine umfassende Versicherung, die alle Risiken abdeckt. Unter anderem wird für Privatpersonen unter anderem folgende Versicherungen angeboten:

  • Kfz-Haftpflicht
  • Privathaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht

Die Privat-Haftpflicht umfasst nicht:

  • Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen
  • Schäden verursacht durch die Berufstätigkeit
  • Schäden verursacht durch Haus- und Grundbesitz
  • Schäden verursacht durch Pferde und Hunde
  • Schäden an Surfbretter, Motor- und Segelboote, Flugmodelle