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Rentenversicherung

Seit 1957 werden die Renten der Rentenversicherung der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Durch diese Dynamisierung sollte ein nachhinken der Rentenkaufkraft verhindert werden. Von dem Produktionszuwachs der Wirtschaft profitieren dadurch auch die Rentner, obwohl sie keine Beiträge mehr zahlen. Die Rentenzahlungen werden daher nicht mehr aus früher angesparten Beiträgen finanziert, sondern aus den laufenden Beiträgen der augenblicklich Erwerbstätigen bezahlt. Dieses Konzept bezeichnet man als Generationenvertrag (Die Kinder zahlen die Rente für Ihre Eltern.)

Aufgrund der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft (mehr Rentner, weniger Beitragszahler) führt dieses System zu erheblichen Finanzierungsproblemen. Langfristig wird das System nur noch eine Grundsicherung bieten können. Zukünftige Rentner werden auf die Ergänzung durch eine betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge angewiesen sein.

 

Wer ist bei der Rentenversicherung Pflichtversichert?

  • Alle Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmerähnliche Selbständige
  • Wehrdienstpflichtige, Zivildienstleistende
  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld
  • Mütter und Väter während der Kindererziehung
  • Bestimmte Gruppen selbstständiger Personen wie Handwerksmeister usw.
  • Landwirte sind in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert.

 

Träger der Rentenversicherung

  • Arbeiterrentenversicherug
    • 22 regional gegliederte Landesversicherungsanstalten (LVA)
    • Seekasse
    • Bahnversicherungsanstalt
  • Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
  • Bundesknappschaft (für den Bergbau)

 

Leistungen der Rentenversicherung

  • Rentenleistungen
    • Altersrente
    • Vorgezogene Altersrente
    • Rente aufgrund von Altersteilzeit
    • Renten wegen Todes (Witwen-/Weisenrente)
    • Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
      • Volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann.
      • Halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer nur noch zwischen 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann.
  • Leistungen zur Rehabilitation: Ziel der Rehabilitation ist es, Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit zu überwinden und eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.

 

Beiträge zur Rentenversicherung

Der Beitrag beträgt 19,5% des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von: Ost: 4.350 Euro; West: 5.150 Euro.

Die Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.