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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist seit 1965 eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines inländischen Kraftfahrzeugs. Sie deckt Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die durch das versichert Kraftfahrzeug verursacht werden. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ersetzt jedoch keine Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Für derartige Schäden ist die Kaskoversicherung zuständig.

Wer ein Kraftfahrzeug beim Straßenverkehrsamt zulassen will, benötigt eine Bestätigung der Versicherung (Doppelkarte), dass eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich mit einer Mindestversicherungssumme vorgeschrieben. Diese Versicherungssumme kann gegen einen leicht erhöhten Beitrag auf eine unbegrenzte Deckungssumme erhöht werden. Eine unbegrenzte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert, da bei Autounfällen Schäden in Millionenhöhe keine Seltenheit sind. Falls die Versicherungssumme nicht ausreicht um alle Schadensersatzansprüche zu erfüllen, haftet der Fahrer persönlich in unbegrenzter Höhe.

Die Versicherungen gewähren zum Teil erhebliche Rabatte. Achten Sie darauf, dass Sie diese Auflagen für den Rabatt auch wirklich erfüllen. Wird zum Beispiel nach einem Unfall eine Kilometerüberschreitung festgestellt, dann können hohe Regressforderungen von der Versicherung gestellt werden. Informieren Sie sich unbedingt über die "Strafen" der Versicherung, für den Fall, dass die Voraussetzungen für den Rabatt nicht länger vorliegen.