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Glasversicherung

Die Glasversicherung ist eine Ergänzung der Wohngebäude- oder Hausratsversicherung. Als Haushalts-Glasversicherung deckt sie alle Glasschäden an Festern und Mobiliar ab.

Eine Glasversicherung ist meist nur dann sinnvoll, wenn große und teuere Fenster oder z.B. ein Wintergarten vorhanden sind. Eine Glasversicherung ist weniger sinnvoll für Menschen, die nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen, falls Glasschäden entstehen sollte.

Was ist bei einer Glasversicherung geschützt:

  • Fenster
  • Gebäudeverglasung
  • Sonnenkollektoren
  • Mobiliarverglasung
  • Spiegel

Bei einer Glasversicherung oder einer Glaszusatzversicherung übernimmt die Versicherung üblicherweise nur den Ersatz von zerbrochenen Scheiben und eine eventuell notwendige Notverglasung. Gesprungene oder zerkratzte Scheiben sind nicht versichert. Auch der Einbau der Scheiben gehört nicht zu den Versicherungsleistungen.

Beim Abschluss einer Glasversicherung ist auf die Berechnungsart der Versicherungsprämie zu achten. Alternativ wird die Prämie nach Wohnfläche oder nach Glasfläche berechnet. Welche Alternative für Sie günstiger ist, muss individuell berechnet werden.