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Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der Wert der versicherten Gegenstände. Der Begriff Unterversicherung bezieht sich immer auf Sachversicherungen wie z.B. Hausrats- oder Gebäudeversicherungen. Kommt es zu einem Schadensfall erhält der Versicherungsnehmer bei einer Unterversicherung den Schaden nicht in voller Höhe ersetzt. In diesem Fall richtet sich die Entschädigungsleistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert.

Ein Beispiel für Unterversicherung:

Versicherungssumme:   60.000 Euro
Wert des Hausrats:     100.000 Euro
Entstandener Schaden: 10.000 Euro

Berechnung: 60.000€ geteilt durch 100.000€ = 0.6 = 60 Prozent

60 Prozent von 10.000 Euro = 6.000 Entschädigungsleistung

Aufgrund der Unterversicherung wird der Schaden in Höhe von 10.000 Euro nicht vollständig ersetzt sondern nur anteilig in Höhe von 6.000 Euro.