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Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung leistet finanziellen Ersatz wenn im Urlaub das Gepäck abhanden kommt oder beschädigt wird.

Bei der Reisegepäckversicherung gibt es sehr strenge Sorgfalls- und Verhaltensregeln zu beachten, daher ist der Schutz sehr löchrig. Häufig werden den Versicherten im Schadensfall Fahrlässigkeit vorgeworfen. Ein Beispiel: Schmuck am Strand zu tragen kann schon als fahrlässiges Verhalten interpretiert werden.

Da die Reisegepäckversicherung sehr teuer ist und alle Wertgegenstände wie z.B. ein Fotoapparat nur minimal versichert sind, ist die Reisegepäckversicherung nur selten zu empfehlen. Wer alle vorgeschriebenen Vorsichtsmassnahmen während des Urlaubs ergreift macht einen Diebstahl nahezu unmöglich.

Tipp:

  • In der Regel ist das Reisegepäck über die Hausratsversicherung mit bie zu 10% der Hausratsversicherungssumme mitversichert. (Außenversicherung)