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Kündigung von Kapital-Lebensversicherungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Kapital-Lebensversicherung zu Kündigen.

Beendigung einer Kapital-Lebensversicherung im ersten Jahr

Wenn die Fristen für Rücktritt und Widerspruch bereits verstrichen sind, besteht innerhalb von 6 Wochen nach Zahlung des Erstbeitrags die Möglichkeit den Lastschrifteinzug zu widersprechen und damit durch "Nichtzahlung des Erstbeitrages" die Versicherung rückwirkend zum erlöschen zu bringen (§38 VVG). Nur wenn die Versicherung gerichtlich den Beitrag einfordert, bleibt der Vertrag bestehen. Dies geschieht aber selten.

Beendigung einer Kapital-Lebensversicherung nach dem ersten Jahr

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Beitragsfreistellung: Sie können die Kapital-Lebensversicherungen beitragsfrei stellen lassen. Der Vertrag läuft dann mit einer verminderten Versicherungssumme beitragsfrei weiter. Im Erlebensfall wird diese reduzierte Versicherungssumme zusammen mit eventuellen Überschussanteilen ausgezahlt.
  • Kündigung zur Rückkaufswert: Wenn Sie die Versicherung zum Rückkaufswert kündigen, dann erhalten Sie die Sparanteile der Beiträge einschließlich der dazugehörigen Zinsen ausgezahlt. Da die ersten Beiträge üblicherweise zum Abdecken von Kosten verwendet werden, ist der Rückkaufswert bei relativ neuen Versicherungen häufig deutlich geringer als die bis dahin eingezahlten Beiträge.
  • Verkürzung der Laufzeit: Mit Zustimmung der Versicherungsgesellschaft kann die Laufzeit des Versicherungsvertrages gekürzt werden.