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Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr handelt es sich um eine normale Unfallversicherung, bei der bei Ablauf der Versicherung alle eingezahlten Beiträge zuzüglich einer kleinen Überschussbeteilung wieder ausgezahlt werden. Die Beitragsrückerstattung bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist dadurch möglich, dass die Versicherung erheblich höhere Beiträge als bei einer normalen Unfallversicherung verlangt.

Bei einer vorzeitigen Beendung eines Versicherungsvertrags mit Beitragsrückgewähr werden die bis dahin gezahlten Beträge normalerweise nicht erstattet.

Tipp: Verzichten Sie auf eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist sehr ungünstig. Eine normale Unfallversicherung ist erheblich günstiger.