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Schadensfreiheitsrabatt

Versicherungen gewähren Mitgliedern einen Schadensfreiheitsrabatt, wenn sie längere Zeit unfallfrei Autogefahren sind. Dieser Schadensfreiheitsrabatt gibt es aber nur für die Kfz-Versicherung und die Vollkaskoversicherung. Für eine Teilkaskoversicherung wird kein Schadensfreiheitsrabatt angeboten.

Der Schadensfreiheitsrabatt wird von den Versicherungen zu unterschiedlichen Konditionen gewährt. Nach 25 Jahren unfallfreiem Fahren verlangen manche Versicherungen z.B. nur noch 25% der Haftpflicht-Versicherungsprämie und 20% der Vollkaskoversicherungsprämien.