AS-Fonds
AS-Fonds sind im 3. Finanzmarkt-Förderungsgesetz geregelt und sollen der privaten Altersvorsorge dienen.
AS-Fonds müssen überwiegend in Substanzwerte investieren.
Regellungen für AS-Fonds:
- Der Aktienanteil muss zwischen 75 und 21 Prozent des Fondsvermögens liegen.
- Der Immobilienanteil ist auf maximal 30 Prozent begrenzt.
- Ungesicherte Fremdwährungsanleihen dürfen höchstens 30 Prozent des Fondsvermögens ausmachen.
- Optionsscheine oder Futures (Derivative) dürfen nur zur Absicherungszwecke eingesetzt werden.
- Sparpläne sind vorgeschrieben. Diese Sparpläne müssen mindestens 18 Jahre laufen oder nach dem 60sten Lebensjahr des Anlegers enden.
- Vor Ablauf des Sparplans sind Auszahlungspläne und eine kostenlose Vermögensumschichtung vorgeschrieben.
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