AS-Fonds

AS-Fonds sind im 3. Finanzmarkt-Förderungsgesetz geregelt und sollen der privaten Altersvorsorge dienen.

AS-Fonds müssen überwiegend in Substanzwerte investieren.

Regellungen für AS-Fonds:

  • Der Aktienanteil muss zwischen 75 und 21 Prozent des Fondsvermögens liegen.
  • Der Immobilienanteil ist auf maximal 30 Prozent begrenzt.
  • Ungesicherte Fremdwährungsanleihen dürfen höchstens 30 Prozent des Fondsvermögens ausmachen.
  • Optionsscheine oder Futures (Derivative) dürfen nur zur Absicherungszwecke eingesetzt werden.
  • Sparpläne sind vorgeschrieben. Diese Sparpläne müssen mindestens 18 Jahre laufen oder nach dem 60sten Lebensjahr des Anlegers enden.
  • Vor Ablauf des Sparplans sind Auszahlungspläne und eine kostenlose Vermögensumschichtung vorgeschrieben.