Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen sind ein staatliches Programm zur Vermögensbildung in der Bevölkerung. Die meisten Arbeitnehmer haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL). Viele nützen die Vermögenswirksamen Leistungen aber nicht und verschenken so viel Geld. Mehr als 90 Prozent der Arbeitnehmer haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Ob Ihr Arbeitgeber VL zahlen muss, steht im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag. Fragen Sie einfach in der Personalabteilung nach.

Vermögenswirksame Leistungen werden zusätzlich zum Lohn nur auf Antrag gezahlt. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden 6 Jahre lang angelegt. Dann folgt ein Jahr wo der Vertrag bis zur Auszahlung ruht.

Wert hat Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?

  • Zu versteuerndes Einkommen bis zu 17.900 Euro jährlich (Ehepaare: 35.800 Euro)

 

Staatliche Förderung der Vermögenswirksamen Leistungen

Interessant werden die Vermögenswirksame Leistungen auch dadurch, dass der Staat 9 Prozent des eingezahlten Geldes dazulegt (Maximal 42,30 Euro im Jahr). Zahlt der Arbeitgeber weniger als die maximal möglichen 470 Euro Vermögenswirksame Leistungen im Jahr, dann lohnt es sich die Differenz bis zu 470 Euro aus eigenen Mitteln dazuzulegen.