Effekten
Als Effekten werden vertretbare Wertpapiere (untereinander beliebig austauschbare Wertpapiere, §91 BGB) bezeichnet. Beispiele für Effekten sind Aktien oder Pfandbriefe. Effekten werden an der Effektenbörse gehandelt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Effekten als Wertpapiere bezeichnet.
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