Wertpapiere

Wertpapiere sind Urkunden, die ein privates Recht verbriefen, das ohne die Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Wertpapiere sind also qualifizierte Legitimationspapiere.

Wertpapiere können nach der Übertragbarkeit unterschieden werden in:

  • Inhaberpapiere: Übertragung durch Einigung und Übergabe
    • Pfandbriefe
    • Inhaberscheck
  • Orderpapiere: Übertragung durch Einigung, Indossament und Übergabe
    • Orderscheck
    • Wechsel
  • Rektapapiere: Übertragung durch Abtretung und Übergabe
    • Hypothekenbrief
    • Grundschuldbrief

Wertpapiere können nach dem verbrieften Vermögenswert unterschieden werden in:

  • Warenwertpapier:
    • Lagerschein
    • Konnossement
  • Geldwertpapier:
    • Scheck
    • Wechsel
  • Kapitalwertpapier:
    • Aktie
    • Grundschuldbrief