Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung. (Vermögensbildende Leistungen) Die Arbeitnehmersparzulage wird geregelt im "Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (= 5. Vermögensbildungsgesetz)". Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Ledig mit einen zu versteuernden Einkommen unter 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten. Gefördert werden jährliche Einzahlungen von bis zu 470 Euro. Seit Anfang 2004 gibt es nur noch 9 Prozent auf die Vermögenswirksamen Leistungen. Das bedeutet einen maximalen Förderbeitrag von 42,30 Euro.

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt:

  • Bausparvertrag: Bausparverträge werden seit 2004 nur noch mit der Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent gefördert.

 

Viel Arbeitnehmer geben zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage einen Zuschuss zur Vermögensbildung. Dies ist häufig auch im Tarifvertrag geregelt.