Aktien

Aktien sind Urkunden über die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft (AG). Der Inhaber einer Aktie ist am Grundkapital der Aktiengesellschaft mit einem bestimmten Anteil beteiligt.

Nennwertaktien und Stückaktien

Bei Aktien unterscheidet man zwischen Nennwertaktien und Stückaktien. Wenn der Anteil am Grundkapital als glatter Eurobetrag definiert ist (z.B. 5 Euro), dann handelt es sich um Nennwertaktien. Wenn der Anteil am Grundkapital nicht ein glatter Betrag ist, dann spricht man von Stückaktien. Natürlich haben auch Stückaktien einen (rechnerischen) Nennwert, der sich aus der Division des Grundkapitals durch die Anzahl der Aktien ergibt.

Inhaberaktie und Namensaktie

Aktien können von den Aktiengesellschaften als Inhaberaktie oder als Namensaktie ausgegeben werden. Bei der Inhaberaktie ist der Name des Aktionärs weder auf der Aktie noch in den Büchern der Aktiengesellschaft verzeichnet. Bei der weit verbreiteten Namensaktie ist der Aktionär im Aktienbuch der Aktiengesellschaft namentlich verzeichnet. Man spricht von vinkulierten Namensaktien, wenn für den Verkauf der Aktien die Zustimmung der Aktiengesellschaft erforderlich ist. Namensaktien bieten für die Aktiengesellschaft den Vorteil, dass die Aktionäre und ihre Anteile am Grundkapital der Aktiengesellschaft bekannt sind. Die Aktionärsstruktur ist dadurch bekannt und heimliche Übernahmen sind nicht möglich. Namensaktien können durch Indossament übertragen werden.

Stammaktien und Vorzugsaktien

Stammaktien räumen allen Eigentümern die gleichen Rechte ein. Vorzugsaktien gewähren ihren Inhabern Sonderrechte wie z.B. eine höhere Dividende. Bei Vorzugsaktien sind häufig das Stimmrecht eingeschränkt.

Rechte der Inhaber von Aktien

Die Besitzer von Aktien haben eine Reihe von Rechten:

  • Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung der AG
  • Stimmrecht in der Hauptversammlung
  • Recht auf Auskunftserteilung durch den Vorstand bei einer Hauptversammlung
  • Rechte auf einen Gewinnanteil (Dividende)
  • Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös bei Auflösung der AG
  • Recht auf den Bezug von jungen Aktien bei einer Kapitalerhöhung

Wenn alle diese Rechte mit einer Aktie verbunden sind, dann spricht man von einer Stammaktie. Es gibt auch Vorzugsaktien, die dem Inhaber bestimmte Vorrechte gegenüber den Stammaktien gewähren.


Bestandteile einer Aktie

Eine Aktie besteht aus der Aktie (Mantel), die einen Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft verbrieft und einem Dividendenschein. Ein Dividendenschein ist ein Nebenpapier zu einer Aktie, welches den Anspruch auf Dividende verbrieft. Dividendenscheine sind fortlaufend nummeriert, enthalten aber keine Beträge und Fälligkeiten. Der Dividendenschein wird auch als Bogen bezeichnet. Bei Fälligkeit der Dividendenscheine wird ein Abschnitt (Kupon) abgetrennt. Der Bogen enthält auch einen Erneuerungsschein (Talon), der bei Einlösung des letzten Kupons gegebenenfalls zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt.

Dividendenschein:
Dividendenschein