Dividende

Bruttodividende
Dividendenabschlag

Dividendenbesteuerung
Dividendenrendite


Dividende

Eine Dividende ist ein Anteil am Bilanzgewinn, den der Aktionär entsprechend seiner Anzahl an Aktien erhält. Die Höhe der Dividende ist abhängig von der Ertragslage des Unternehmens und kann dementsprechend von Jahr zu Jahr schwanken. Die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft für das vergangene Jahr festgelegt.

Die Dividende wird bei Einreichung des bekannt gegebenen Dividendenscheins ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt abzüglich 20% Kapitalertragssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag, wenn kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

Dividenden sind als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" zu versteuern.

Bei der Dividende unterscheidet man zwischen: Brutto-, Bar- und Nettodividende.

Bruttodividende (Dividende vor Unternehmensteuern
                          = Gewinn für Ausschüttung)
Körperschaftssteuer 25%

Bardividende (Dividende nach Unternehmensteuern
                      = Veröffentlichte Dividende)
Kapitalertragssteuer 25%
Solidaritätszusschlag 5,5%

Nettodividende (Dividende nach Steuer = Auszahlung an den Aktionär )

Bei vorliegen eines Freistellungsauftrages in entsprechender Höhe erhält der Aktionär die Bardividende ausgezahlt.

In der Steuererklärung gibt der Aktionär nicht nur die Nettodividende sondern auch die abgeführte Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszusschlag und die anrechenbare Körperschaftssteuer an.