Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist das Recht des Aktionärs, bei einer Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft entsprechend seiner bisherigen Anteile bei der Ausgabe junger Aktien berücksichtigt zu werden. Aus dem Verhältnis der Anzahl der bisherigen Aktien zu der Anzahl an jungen Aktien ergibt sich das Bezugsverhältnis.

Ein Beispiel: Erhöht sich das Grundkapital der Aktiengesellschaft um z.B. ein Drittel, dann kann der Aktionär gegen Zahlung des Bezugspreises junge Aktien im Verhältnis 3:1 erwerben. Für je drei Aktien hat er das Bezugsrecht für eine junge Aktie. Da das Bezugsrecht nicht zum Bezug verpflichtet, kann das Bezugsrecht für junge Aktien innerhalb der Bezugsfrist von ca. zwei bis drei Wochen ausgenutzt oder verkauft werden. (Bezugsrechtshandel)

Der Wert des Bezugsrechts ergibt sich aus dem Börsenpreis der alten Aktie und dem Bezugspreis der neuen Aktie unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses.