Junge Aktien

Als "Junge Aktien" bezeichnet man Aktien, die aufgrund einer durch die Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Die Inhaber von Stammaktien erhalten ein Bezugsrecht auf den Erwerb der Jungen Aktien. Dieses Bezugsrecht kann ausgeübt oder verkauft werden. Junge Aktien sind in der Regel im laufenden Geschäftsjahr noch nicht voll dividendenberechtigt.