Außerbörslicher Handel

Außerbörslicher Handel bezeichnet den Handel der Kreditinstitute mit Wertpapieren außerhalb der Börse. Die Preise werden frei zwischen den Parteien vereinbart.

Ein Außerbörslicher Handel findet statt für Wertpapiere die:

  • zum amtlichen Handel zugelassen sind
  • zum geregelten Markt zugelassen sind
  • im Freiverkehr eingeführt sind
  • sowie mit unnotierten Werten