Außerbörslicher Handel
Außerbörslicher Handel bezeichnet den Handel der Kreditinstitute mit Wertpapieren außerhalb der Börse. Die Preise werden frei zwischen den Parteien vereinbart.
Ein Außerbörslicher Handel findet statt für Wertpapiere die:
- zum amtlichen Handel zugelassen sind
- zum geregelten Markt zugelassen sind
- im Freiverkehr eingeführt sind
- sowie mit unnotierten Werten
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