Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung ist eine Aufstockung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Für eine Kapitalerhöhung müssen mindestens 3/4 des bei der Beschlussfassung vertretenden Grundkapitals zustimmen.

Es gibt verschiedene Formen der Kapitalerhöhung:

  • Ordentliche Kapitalerhöhung = Kapitalerhöhung gegen Einlagen: Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von jungen Aktien. Altaktionäre erhalten in der Regel ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien.
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Umwandlung von Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen in Grundkapital. Es werden Gratisaktien (Berechtigungsaktien) ausgegeben.
  • Bedingte Kapitalerhöhung: Umtausch von Wandelanleihen oder Optionsanleihen in Aktien.
  • Genehmigte Kapitalerhöhung: Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand innerhalb von 5 Jahren das gezeichnete Kapital um einen festgelegten Betrag zu erhöhen. Der Ausgabezeitpunkt und der Ausgabekurs werden von Vorstand festgelegt.