Insidergeschäfte

Insidergeschäfte sind verbotene Börsengeschäfte, unter Ausnützung von nicht öffentlichen Informationen, die geeignet sind den Börsenkurs der Aktie zu beeinflussen. Nach dem Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) wird dabei unterschieden zwischen:

  • Primärinsider: Primärinsider sind Mitglieder der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats, Wirtschaftsprüfer usw.
  • Sekundärinsider: Sekundärinsider sind andere Personen, die über einen Primärinsider Kenntnis von einer Insiderinformation erhalten. (Ehefrau, Freunde usw.)

Insidergeschäfte werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Insidergeschäfte können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden.