Aktien Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte (früher: Spekulationsgeschäfte) beträgt ein Jahr. Der Gewinn bzw. Verlust aus dem privaten Veräußerungsgeschäft (früher: Spekulationsgewinn/-verlust) bei Wertpapieren ergibt sich aus der Differenz von Verkaufs- und Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten des Kaufs oder Verkaufs. Steuerpflichtig werden erst Gewinne aus Veräußerungsgeschäften ab einem Betrag von 512 Euro oder 1.014 Euro (Verheiratete) pro Kalenderjahr.

Ein Gewinn aus Aktienanlagen ist nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte Steuerpflichtig. Entsprechend können Verluste aus Akteingeschäften auch nur zur Hälfte abgezogen werden.

Übersteigen die Verluste die Gewinne, so kann der negative Saldo ein Jahr zurück oder unbegrenzt vorgetragen werden.