Börsenumsatzsteuer

Die Börsenumsatzsteuer gehört zu den Kapitalverkehrsteuern. Der Börsenumsatzsteuer unterliegen alle Anschaffungsgeschäfte von

  • Dividendenwerte
  • Schuldverschreibungen
  • Teilschuldscheine
  • Investmentzertifikate

Der Ersterwerb von Wertpapieren ist von der Börsenumsatzsteuer befreit.