Börsenumsatzsteuer
Die Börsenumsatzsteuer gehört zu den Kapitalverkehrsteuern. Der Börsenumsatzsteuer unterliegen alle Anschaffungsgeschäfte von
- Dividendenwerte
- Schuldverschreibungen
- Teilschuldscheine
- Investmentzertifikate
Der Ersterwerb von Wertpapieren ist von der Börsenumsatzsteuer befreit.
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