Genussschein

Ein Genusschein kann in den Börsenhandel eingeführt werden.

Formen der Genussscheine:

  • Genussschein mit Optionsrecht auf den Bezug einer Aktie gegen Zahlung einer festgelegten Optionsprämie.
  • Genussschein mit ertragsabhängiger Ausschüttung.
  • Genussschein mit Wandelrecht in eine Aktie vor dem Fälligkeitstermin.
  • Genussschein mit Festverzinsung.