Genussschein
Ein Genusschein kann in den Börsenhandel eingeführt werden.
Formen der Genussscheine:
- Genussschein mit Optionsrecht auf den Bezug einer Aktie gegen Zahlung einer festgelegten Optionsprämie.
- Genussschein mit ertragsabhängiger Ausschüttung.
- Genussschein mit Wandelrecht in eine Aktie vor dem Fälligkeitstermin.
- Genussschein mit Festverzinsung.
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