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Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz regelt die schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung. Das Alterseinkünftegesetz hat die "nachgelagerte Besteuerung" zum Ziel. Das bedeutet, dass Beiträge zur Rentenversicherung ab dem Jahr 2025 steuerfrei sind und Renten ab dem Jahr 2040 dagegen voll versteuert werden müssen. Bis dahin sinken in jedem Jahr die Steuern auf die Beiträge und die Steuern auf die Renten steigen.

Alterseinkünftegesetz: Besteuerung

 
   2005   
   2010   
   2020   
   2030   
   2040   
Steuerpflichtiger Rentenanteil
50%
60%
80%
90%
100%
Steuerfreie Altersvorsorgeaufwendungen
60% Maximal 12.000€
70% maximal 14.000€

90% maximal 18.000€

100% maximal 20.000€
100% maximal 20.000€
Altersentlastungsbetrag
40% maximal 1900€
32% maximal 1520€
16% maximal 760€
8% maximal 380€
0%
Versorgungsfreibetrag
40% maximal 3.000€
32% maximal 2.400€
16% maximal 1.200€
8% maximal 600€
0%
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
900€
720€
360€
180€
0€