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Nachgelagerte Besteuerung

Die "Nachgelagerte Besteuerung" bedeutet, dass Beiträge für die Rentenvorsorge steuerlich begünstigt werden und dafür später das ausgezahlte Alterseinkommen mit dem individuellen Steuersatz besteuert wird.

Ab 2040 bedeutet dies:
Die Beiträge zur Altervorsorge bleiben steuerfrei. Erst wenn der Arbeitnehmer als Rentner tatsächlich über dieses Geld verfügt, muss er Steuern zahlen.

Für die "Nachgelagerte Besteuerung" gibt es ein Übergangregellung. Ab 2005 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil nach §22 EStG 50 Prozent. Diese Satz gilt für alle augenblicklichen Rentner. Für diese bleibt es auch in den folgenden Jahren bei diesem Besteuerungsanteil. Für alle Neurentner nach 2005 steigt der Besteuerungsanteil bis 2020 jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und dann noch bis 2040 jedes Jahr um einen Prozentpunkt. Dadurch erreicht der Besteuerungsanteil 2040 100 Prozent. Nach Renteneintritt steigt der zu versteuernde Rentenanteil nicht länger an. Die Steigerung des Besteuerungsanteils bis 2040 betrifft nur die jeweiligen Neurentner. Achtung! Zu beachten ist aber, dass nicht der Prozentsatz konstant bleibt, sondern der Steuerfreibetrag in Euro, der einmal bei Renteneintritt berechnet wird. Dieser Euro-Betrag wird dann jedes Jahr wieder als undynamischer Freibetrag in der Steuererklärung eingesetzt. Durch die Inflation bzw. Rentenerhöhungen führt dieser fixe Freibetrag dazu, dass die Steuerbelastung des einzelnen Rentners mit den Jahren doch steigt, da jede Rentenerhöhung voll versteuert weren muss, sobald die Freibeträge überschritten werden.

Nachgelagerte Besteuerung
Renteneintrittsjahr
zu versteuernde Rente
2005
50 %
2010
60 %
2015
70 %
2020
80 %
2025
85 %
2030
90 %
2035
95 %
ab 2040
100 %

Bei der nachgelagerten Besteuerung sind Freigrenzen zu beachten. Alleinstehende Rentner müssen 2005 nur Steuern bezahlen, wenn Sie mehr als 18.665 Euro im Jahr (1.555 Euro im Monat) beziehen. Für verheiratete gilt der doppelte Betrag (37.330 € / 3.110 €). Dadurch müssen augenblicklich ca. 75 % der Rentner keine Steuern zahlen. In den folgenden Jahren werden auch weniger hohe Renten versteuert werden müssen. Ab etwa 2015 werden auch Durchschnittsrentner Steuern zahlen müssen. Durchschnittsrentner bezogen 2005 eine gesetzliche Rente von 14.137 Euro in Jahr / 1.178 Euro im Monat.

Steuerbelastung des Standardrentners
= 45 Jahre Durchschnittsbeitrag
= 2005: Rentenabspruch 1.178 Euro im Monat
Renten-
bezugsjahr
Rentenzugang 2005
Rentenzugang 2015
Rentenzugang 2025
2005
0
0
-
-
-
-
2010
0
0
-
-
-
-
2015
47 €
0,3 %
380 €
2,2 %
-
-
2020
312 €
1,6 %
687 €
3,5 %
-
-
2025
647 €
3,0 %
1.065 €
4,9 %
1.550 €
7,1 %
2030
1.072 €
4,4 %
1.533 €
6,3 %
2.033 €
8,3 %
2035
1.675 €
6,1 %
2.155 €
7,8 %
2.670 €
9,7 %
2040
2.536 €
8,0 %
3.037 €
9,6 %
3.570 €
11,3 %

Zugrundeliegende Annahmen:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt jedes Jahr um 1 Prozent
  • Die Löhne und Gehälter steigen jährlich um 3 Prozent
  • Die Renten steigen jährlich um 2,3 Prozent
  • Inflation wurde nicht berücksichtigt
Quelle: VDR