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Rentenformel

Die Rentenformel:

Persönliche Entgeltpunkte
 X 
Rentenartfaktor
 X 
aktueller Rentenwert
 = 
voraussichtliche Monatsrente

 

Die Bestandteile der Rentenformel:

Entgeltpunkte

Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe der während des Arbeitslebens gezahlten Beiträge. Seit 1992 wird dieses Einkommen in so genannte Entgeltpunkte umgerechnet. Zu diesem Zweck wird das Jahreseinkommen durch das Durchschnittsentgelt des Kalenderjahres geteilt. Einen Entgeltpunkt erhält dementsprechend jemand, dessen rentenversicherungspflichtiges Entgelt genau dem Durchschnitt der Einzahler des Jahres entspricht. Dieses Durchschnittseinkommen lag im 2004 bei 29.428,00 EUR.

Die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte wird auch beeinflusst von:

  • Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten und Zuschläge für Beitragsgeminderte Zeiten
  • Zuschläge oder Abschläge für Entgeltpunkte aus einem Versorgungsausgleich
  • Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
  • Zuschläge für Beiträge aus versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung
  • Zugangsfaktor
    Der Zugangsfaktor beträgt grundsätzlich 1,0. Er ist größer als 1,0, wenn eine Rente wegen Alters trotz erfüllter Wartezeit erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Der Zugangsfaktor ist kleiner als 1,0, wenn eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der Zugangsfaktor wird mit den ermittelten Entgeltpunkten multipliziert, um die persönlichen Entgeltpunkte zu ermitteln.

Rentenartfaktor

Je nach Rentenform gibt es ein Rentenartfaktor, der die Höhe der Rente bestimmt. Rentenformen mit einen hohen Sicherungsziel haben den Rentenartfaktor 1 weil sie den ausfallenden Lohn möglichst vollständig ersetzen sollen. Andere Rentenarten, wie z.B.Hinterbliebenenrenten oder die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden entsprechend dem niedrigeren Sicherungsziel mit einem niedrigeren Rentenartfaktor berechnet.

Rentenartfaktor für unterschiedliche Rentenformen
Rentenartfaktor
Rentenform
1,0
Renten wegen Alters
1,0
Renten wegen voller Erwerbsminderung
1,0
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
1,0
Erziehungsrenten
0,6667
Rente wegen Berufsunfähigkeit
0,5
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
0,2
Vollwaisenrenten
0,1
Halbwaisenrenten
1,0
großen Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat,
anschließend 0,6 bzw. 0,55
1,0
kleinen Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat,
anschließend 0,25

Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt und entspricht dem Betrag, der sich nach einem Jahr Durchschnittsverdienst als monatliche Altersrente ergibt. Aufgrund der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse in den neuen und alten Bundesländern gelten auch unterschiedliche Rentenwerte. Stand 30. Juni 2005 beträgt der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern 26,13 Euro und in den neuen Bundesländern 22,97 Euro.

Rentenwerte

gültig ab
alte Bundesländer
neue Bundesländer
01.07.2003
26,13 EUR
22,97 EUR
01.07.2002
25,86 EUR
22,70 EUR
01.01.2002
25,31406 EUR
22,06224 EUR
01.07.2001
49,51 DM
43,15 DM
01.07.2000
48,58 DM
42,26 DM
01.07.1999
48,29 DM
42,01 DM
01.07.1998
47,65 DM
40,87 DM
01.07.1997
47,44 DM
40,51 DM
01.07.1996
46,67 DM
38,38 DM
01.01.1996
46,23 DM
37,92 DM
01.07.1995
46,23 DM
36,33 DM
01.01.1995
46,00 DM
35,45 DM
01.07.1994
46,00 DM
34,49 DM
01.01.1994
44,49 DM
33,34 DM
01.07.1993
44,49 DM
32,17 DM
01.01.1993
42,63 DM
28,19 DM
01.07.1992
42,63 DM
26,57 DM
01.01.1992
41,44 DM
23,57 DM
01.07.1991
41,44 DM
21,11 DM
01.01.1991
39,58 DM
18,35 DM
01.07.1990
39,58 DM
15,95 DM
01.07.1989
38,39 DM
01.07.1988
37,27 DM
01.07.1987
36,18 DM
01.07.1986
34,86 DM
01.07.1985
33,87 DM
01.07.1984
32,89 DM
01.07.1983
31,81 DM
01.01.1982
30,12 DM
01.01.1981
28,48 DM
01.01.1980
27,39 DM
01.07.1978
26,34 DM
01.07.1977
25,20 DM
01.07.1976
22,92 DM
01.07.1975
20,65 DM
01.07.1974
18,59 DM
01.07.1973
16,71 DM
01.07.1972
15,01 DM
01.01.1972
15,01 DM
01.01.1971
13,71 DM
01.01.1970
12,90 DM
01.01.1969
12,23 DM
01.01.1968
11,50 DM
01.01.1967
10,61 DM
01.01.1966
9,82 DM
01.01.1965
9,09 DM
01.01.1964
8,40 DM
01.01.1963
7,68 DM
01.01.1962
7,10 DM
01.01.1961
6,66 DM
01.01.1960
6,34 DM
01.01.1959
6,02 DM
01.01.1958
5,68 DM
01.01.1957
5,35 DM
Quelle: BfA