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Sonderausgaben

 

Die Sonderausgaben werden aufgeteilt in:

  • Altersvorsorge: 2005: 60 Prozent vom Rentenversicherungsbeitrag minus Arbeitgeberanteil = Abzugsfähiger Rentenversicherungsbeitrag
  • sonstige Aufwendungen: z.B. Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung bis maximal 1.500 Euro (Selbstständige 2.400 Euro).

 

Wie viel an Sonderausgaben anerkannt wird, berechnet das Finanzamt in drei Stufen:

  • Stufe 1: Das Finanzamt berechnet den abzugsfähigen Rentenversicherungsbeitrag.
  • Stufe 2: Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden berechnet.
  • Stufe 3: Ermittlung des maximalen Betrages, der für die Rürup-Rente verwendet werden darf.