Sonderausgaben
Die Sonderausgaben werden aufgeteilt in:
- Altersvorsorge: 2005: 60 Prozent vom Rentenversicherungsbeitrag minus Arbeitgeberanteil = Abzugsfähiger Rentenversicherungsbeitrag
- sonstige Aufwendungen: z.B. Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung bis maximal 1.500 Euro (Selbstständige 2.400 Euro).
Wie viel an Sonderausgaben anerkannt wird, berechnet das Finanzamt in drei Stufen:
- Stufe 1: Das Finanzamt berechnet den abzugsfähigen Rentenversicherungsbeitrag.
- Stufe 2: Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden berechnet.
- Stufe 3: Ermittlung des maximalen Betrages, der für die Rürup-Rente verwendet werden darf.
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