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Berufsunfähigkeitsrente

Ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente kann sich nur bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2001 ergeben. Ab 01.01.2001 ist ein Anspruch auf die Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung zu prüfen.

Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, dann besteht dieser entsprechend dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weiter, solange die Voraussetzungen vorliegen, die für die Bewilligung der Rente maßgebend waren!