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Drei Bausteine Modell der Rente

Das "Drei Bausteine Modell der Rente" besteht aus folgenden Komponenten:

  1. Basisversorgung: gesetzliche Rente, Basisrente (Rürup), berufsständische Versorgung
  2. Zusatzvorsorge: Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung
  3. Kapitalanlage:
    • Kapitallebensversicherung: Seit 2005 müssen die Erträge versteuert werden. Nur wer mindestens 12 Jahre einzahlt und frühestens ab 60 die Rente bezieht, der kann das "Halbeinkünfteverfahren" nützen und muss nur die Hälfte der Erträge versteuern.
    • Private Rentenversicherung: Seit 2005 ist die Versteuerung der Monatsrente abhängig von dem Alter bei Rentenbeginn. Z.B. bei einem Rentenbeginn mit 50 Jahren sind 30 Prozent der Rentenzahlungen zu versteuern. Nur wenn der Betrag auf einmal ausgezahlt wird gelten die steuerlichen Regeln wir für die Kapitallebensversicherungen. Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung können nur noch als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn die Versicherung nach den Regeln der Rürup-Rente konzipiert ist.
Ertragsanteilbesteuerung der Privatrente
Beginn der Rente mit:
zu versteuernder Ertragsanteil in %
30
44
35
41
40
38
45
34
50
30
51-52
29
53
28
54
27
55-56
26
57
25
58
24
59
23
60-61
22
62
21
63
20
64
19
65-66
18
76
17
68
16
69-70
15
71
14
72-73
13
74
12
75
11