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Rentenbesteuerung

Die Steuer auf die gesetzliche Rente wird bis zum Jahr 2040 schrittweise angehoben. Diese Regelung gilt auch für Leibrentenversicherungen und berufsständische Versorgungswerke.

Ab 2005 muss 50% der Rente versteuert werden. Nur Renten unter 18.900 Euro im Jahr oder 37.800 Euro für Ehepaare bleiben steuerfrei, wenn keine anderen Einkünfte wie Betriebsrenten, Kapitaleinkünfte oder Mieten hinzukommen. Der Satz von 50 Prozent steigt jedes Jahr um zwei Prozent bis 2020 und ab 2020 um ein Prozent. Ab dem Jahr 2040 ist dann die gesamte Rente steuerpflichtig.

Der Prozentsatz der Besteuerung bleibt nach dem Renteneintritt unverändert. Wer beispielsweise 2010 in Rente geht versteuert also 60% seiner Rente bis zu seinem Lebensende. Es gilt aber nicht der Prozentsatz sondern der Euro-Betrag, der im Jahr des Renteneintritts berechnet wird. Steigt die Rente später um 100 Euro sind somit die kompletten 100 Euro zu versteuern und nicht nur 60 Euro. Auch jede künftige Steuererhöhung erhöht den steuerpflichtigen Rentenanteil.

Rentenbesteuerung
Renteneintrittsjahr
zu versteuernde Rente
2005
50 %
2010
60 %
2015
70 %
2020
80 %
2025
85 %
2030
90 %
2035
95 %
ab 2040
100 %

Betriebsrenten

Direktversicherungen aus der betrieblichen Vorsorge müssen ab 2005 versteuert werden. Für vor 2005 abgeschlossene Verträge gilt weiterhin, dass Einmalzahlungen steuerfrei sind und bei lebenslangen Renten nur der Ertragsanteil versteuert werden muss.

Lebensversicherungen

Bei Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden müssen die Hälfte der Erträge versteuert werden. Beiträge für Lebensversicherungen sind ab 2005 steuerfrei, sofern sie inklusive der Rentenbeiträge nicht 12.000 Euro überschreiten. Der Betrag erhöht sich bis 2025 auf 20.000 Euro.

Rentenbeiträge

Arbeitnehmer und Selbstständige können ab 2005 60% der Rentenbeiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Maximal sind 12.000 Euro (24.000 Euro für Ehepaare) absetzbar. Der Prozentsatz der absetzbaren Rentenbeiträge steigt jedes Jahr um 2%. 2025 sind dann 20.000 Euro absetzbar.

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag beträgt heutzutage 40 Prozent und reduziert das zu versteuernde Einkommen um 1908 Euro jährlich, soweit es nicht aus Renten, Pensionen oder anderen Versorgungsbezügen stammt. Diese Steuerentlastung wird ab 2006 schrittweise eingestellt. im Jahr 2008 sind nur noch 35,2 Prozent, also 1762 Euro absetzbar. Im Jahr 2040 wird der Altersentlastungsbetrag abgeschafft.