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Steuerpflichtiger Ertragsanteil

Seit 2005 gilt für alle Neuabschlüsse von Kapitallebensversicherungen und ähnliche Finanzprodukten wie fondsgebundene Lebensversicherungen, dass die Hälfte der Erträge steuerpflichtig sind. Erträge, die vor den 60. Geburtstag ausgeschüttet werden sind vollständig zu versteuern.

Nur für Verträge die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden gilt, dass die Kapitalerträge nach 12 Jahren steuerfrei sind.

Für Privaten Rentenversicherungen gelten seit 2005 neue gesenkte steuerpflichtige Ertragsanteile. Diese neuen steuerpflichtigen Ertragsanteile gelten auch für bereits laufende private Rentenversicherungen.

Rentenbeginn
in Jahre
Steuerpflichtiger
Ertragsanteil
in Prozent bis 2004
Steuerpflichtiger
Ertragsanteil
in Prozent seit 2005
54
39
27
55
38
26
56
37
26
57
36
25
58
35
24
59
34
23
60
32
22
61
31
22
62
30
21
63
29
20
64
28
19
65
27
18
66
26
17
67
25
16
68
23
15
69
22
14
70
21
13
71
20
12
72
19
11
73
18
10
74
17
9
75
16
8