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Gesetzliche Rentenversicherung

Ca. 90 Prozent aller Erwerbstätigen sind Mitlied der gesetzlichen Rentenversicherung. Jeder, der in einem festen Arbeitsverhältnis steht ist pflichtversichert. Selbständige können sich freiwillig versichern.

Bis 1956 basierte die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das Bedeutet, dass jeder Versicherte auf einem persönlichen Rentenkonto Kapital ansparte.

1957 wurde auf das Umlageverfahren umgestellt. Das Umlageverfahren wird auch gern "Generationenvertrag" genannt. Beim Umlageverfahren wird nicht länger Angespart sondern die Beiträge werden umgehend an die Rentner ausgezahlt. In der Rentenkasse befindet sich nur noch eine Mindestreserve von einem Monat. Das Umlageverfahren ermöglichte eine dynamische Rente, die sich der Lohnentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung anpasst.

 

Aktuelle Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Die Zahl der Beitragszahler und somit die Einnahmen der Rentenversicherung sinken. Die Ursachen sind: sinkende Geburtenraten, längere Ausbildungszeitenzeiten, hohe Arbeitslosigkeit.
  • Durch das niedrige Rentenalter und die gestiegene Lebenserwartung steigt die Anzahl der Rentenempfänger.

Durch diese beiden Entwicklungen verschiebt sich das Verhältnis der Arbeitnehmer (Rentenbeitragszahler) und der Rentenempfänger. Immer weniger Rentenbeitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Da es eine Maximalbelastung für die Einzahler gibt, werden in den nächsten Jahren die Renten sinken.