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Riester Rente

Die Riester Rente ist ein Einstieg in eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge, nachdem nicht länger leugbar ist, das die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des seit 1954 bestehenden Umlagerverfahren (Generationenvertrag) nicht länger die Altersversorgung der jüngeren Generation sichern kann. Die jüngere Generation muss also zusätzlich zu den Rentenbeiträgen Kapital investieren um eine ausreichende Rente sicherzustellen. Um die Bevölkerung verstärkt zu einer privaten Rentenversicherung zu motivieren, wird dies staatlich gefördert.

Zusätzlich zu der staatlichen Förderung können die Aufwendungen für die Rister-Rente bis zu einer bestimmten Höhe als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Interessant ist auch die so genannte "Nachgelagerte Besteuerung". Das Bedeutet, dass die Kapitalerträge der Anlage der geförderten Beträge in der Ansparungsphase steuerfrei bleiben. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, also zu einer Zeit mit einem meist niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Bei der Riester-Rente ist es möglich sich bis zu 30 Prozent der Endsumme auf einmal auszahlen zu lassen.

Achtung: Ab 2006 gibt es die Riester-Rente nur noch als Unisex-Tarif. D.H. die Policen für Männer werden teurer. Männer die noch 2005 einen Vertrag abschließen können bis zu sieben Prozent sparen.

Voraussetzungen für die Förderung durch die Rister-Rente
Jahr
Mindesteigenbeitrag
Grundzulage
2004 und 2005
2 Prozent des unversteuerten Bruttoeinkommens
76 Euro
2006 und 2007
3 Prozent des unversteuerten Bruttoeinkommens
114 Euro
ab 2008
4 Prozent des unversteuerten Bruttoeinkommens
154 Euro

Diese Werte sind die Mindesteigenleistung und Grundzulage pro Jahr. Wer weniger anspart erhält nur die anteilige Förderung.

Diese Jahreszulagen der Rister-Rente stehen jedem gesetzlich Rentenversicherten zu. Zwischen neuen und alten Bundesländern wird nicht unterschieden. Ehepaare müssen zwei Verträge abschließen, da gemeinsame Verträge nicht möglich sind. Ehepartnern, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung versichert sind haben die Möglichkeit über den Anspruch des Partners eine Riester-Rente abzuschließen. Dies ist für Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer eine interessante Möglichkeit in den Genuss der Förderung.

Zusätzlich zu der Grundzulage gibt es für jedes Kind eine Kinderzulage. In den jahren 2004 und 2005 92 Euro, in 2006 und 2007 138 Euro und ab 2008 185 Euro. Die Kinderzulage ist an den Anspruch auf Kindergeld gekoppelt und wird immer nur dem Elternteil gewährt an das das Kindergeld ausgezahlt wird.

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

  • Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen bis 20.000 Euro
    Diese Gruppe profitiert besonders von der Rister-Rente, da Ihre Beiträge größtenteils vom Staat bezahlt werden. Ein Abschluss einer Riester-Rente ist dieser Gruppe dringend zu empfehlen.
  • Mit steigenden Einkommen sinkt die Attraktivität der Riesterrente
    unversteuerten Bruttoeinkommens
    Mindesteigenbeitrag
    Zulage
    30.000 Euro
    3 % = 900 €
    114 € = 12 %
    40.000 Euro
    3 % = 1.200 €
    114 € = 9,5 %
    50.000 Euro
    3 % = 1.500 €
    114 € = 7,6 %
    70.000 Euro
    3 % = 2.100 €
    114 € = 5,4 %
  • Familien mit Kindern
    Kinder werden sehr stark gefördert. Wenn Sie Anspruch auf Kindergeld haben, dann sollten Sie die Riester-Rente nützen.
  • Geringverdiener mit einem Mini-Job
    Über einen Mini-Job kann die Zulage für eine ganze Familie gesichert werden. Die Rister-Rente ist für diese Rente absolut empfehlenswert.