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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen interessant. Mitglieder der gesetzlichen Rente schneiden häufiger mit der Riesterrente günstiger ab. Siehe Berechnung unten. Das Interessante an der Rürup-Rente ist vor allem die steuerliche Abzugsfähigkeit und die Tatsache, dass sie beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet wird.

Rürup-Rente = Basisrente §10 Abs. 3 EStG
  Jahr  
Beiträge steuerlich absetzbar in %
Maximaler Beitrag im Jahr in Euro
2005
60
12.000
2006
62
12.400
2007
64
12.800
2008
66
13.200
2009
68
13.600
2010
70
14.000
2011
72
14.400
2012
74
14.800
2013
76
15.200
2014
78
15.600
2015
80
16.000
2016
82
16.400
2017
84
16.800
2018
86
17.200
2019
88
17.600
2020
90
18.000
2021
92
18.400
2022
94
18.800
2023
96
19.200
2024
98
19.600
2025
100
20.000

Berechnung des steuerlich absetzbaren Betrages bei der Rürup-Rente für einen gesetzlich Rentenversicherten:

30.000 € Bruttogehalt 2005
=> Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (19,5%) = 5.850 € jährlich

   5.850 € Beitrag zur gesetzlichen Rente (je 2.925€ Arbeitgeber und -nehmer)
+ 3.000 € Beitrag zur Rürup-Rente
= 8.850 € Gesamtbeitrag zur Basisversorgung (maximal 12.000€)

Davon sind 60% 2005 abzugsfähig, das sind 5.310 €. Von diesem Betrag muss jetzt noch der Arbeitgeberanteil abgezogen werden: 5.310 - 2.925 = 2.385 €

Der Muster Rürup-Rentenzahler kann also 2.385 € steuerlich geltend machen. Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung müssen darauf achten, dass ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zusammen mir den Beiträgen zur Rürup-Rente nicht den maximalen Beitrag (z.B. 12.000€ in 2005) überschreiten. Wichtig ist daher ein flexibler Beitrag zur Rürup-Rente, damit die Zahlungen angepasst werden können. Der über dem Maximum herausragende Betrag muss nämlich sowohl bei der Beitragseinzahlung als auch später bei der Rente versteuert werden.

Vorteile der Rürup-Rente

  • Hohe Steuervorteile
  • Die Rürup-Rente wird nicht als Vermögen beim Arbeitslosengeld II angerechnet. (Hartz-IV sicher)
  • Relativ hohe Beträge einzahlbar (12.000 bis später 20.000 Euro)
  • Flexible Beiträge. Selbst ein Stopp der Beitragszahlungen ist möglich

Nachteile der Rürup-Rente

  • Nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar
  • Die Rürup-Rente muss wie die gesetzliche Rente versteuert werden (sonstige Einkünfte) ist aber Sozialabgabenfrei.
  • frühestens ab 60 beginnt die Rentenzahlung
  • Auszahlung nur in Monatsraten möglich