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Direktversicherung

Die Beiträge für eine Direktversicherung sind seit 2005 bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2005: 62.400 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei, also 2.496 Euro. Zusätzlich können 1.800 Euro investiert werden. Für diesen zusätzlichen Betrag müssen aber Sozialabgaben gezahlt werden.

Ab 2009 sind alle Einzahlungen der Neuverträge Sozialabgaben fällig, wenn es sich um eine Entgeltumwandlung handelt.

Die Direktversicherung aus Entgeltversicherung rechnet sich nicht bei einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, wenn Sie später als Rentner Einkünfte unter der Beitragsbemessungsgrenze haben. Der Grund ist, dass sie jetzt Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen und als Rentner noch einmal.