Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt weltweit die Kosten für die Behandlung, einen eventuell medizinisch notwendigen Transport nach Hause und die Überführung im Todesfall. Die Auslandskrankenversicherung zahlt aber nicht für absehbare Krankheiten, Schwangerschaftsprobleme und eine Entbindung.

Die gesetzliche Krankenversicherung schützt nur sehr unvollkommen im Ausland. Aus diesem Grund ist es sinnvoll eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Ein Auslandskrankenschein wird nur selten im Ausland von frei praktizierenden Ärzten akzeptiert. Auch müssen sich ausländische Ärzte nicht an die deutsche Gebührenordnung halten, was zu erheblichen Zuzahlungen führen kann. Ein medizinisch notweniger Rücktransport zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Wer auf eine Auslandskrankenversicherung verzichtet, sollte vor Reiseantritt einen Auslandskrankenschein bei seiner Krankenversicherung beantragen. Dies ist möglich für alle Länder mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Ein Sozialversicherungsabkommen bestehen mit folgenden Ländern:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich mit seinen überseeischen Departments Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ungarn und Zypern (griechischer Teil).

Privat Krankenversicherte besitzen eigentlich einen weltweiten Versicherungsschutz. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist aber nicht immer eingeschlossen. Eine Auslandskrankenversicherung kann im Schadensfall dazu dienen den vereinbarten Selbstbehalt zu decken und evtl. die Beitragsrückerstattung zu retten.

Auslandskrankenversicherungen werden als Tages- und Jahrespolicen angeboten. Wenn sie sich regelmäßig länger als ca. 14 Tagen im Ausland aufhalten, dann rechnet sich meistens eine Jahrespolice. Die Kosten liegen meist unter 10 Euro im Jahr. Die Höchstdauer der einzelnen Auslandsreisen ist aber meist auf 42 bis 60 Tage begrenzt. Für längere Reisen oder für das Überwintern im Süden muss eine Einzelreisenpolice abgeschlossen werden. Bei einigen Auslandskrankenversicherungen gibt es Einschränkungen bei beruflich bedingten Reisen.

Tipp:

Achten Sie darauf, dass bei einer Auslandskrankenversicherung ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport eingeschlossen ist und das die Versicherung keine Selbstbeteiligung vorsieht.

Einige Versicherungen verlangen einen Selbstbehalt. Achten Sie darauf, dass dieser Selbstbehalt sich durch niedrigere Prämien bemerkbar macht.