Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, da jeder vierte Arbeitnehmer vor Erreichen der Rente berufsunfähig wird. Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind Skelett-, Muskel- und Bindegewebeerkrankungen, Krebs, psychische Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Staat deckt das Risiko der Berufsunfähigkeit nur in seltenen Fällen ab. Seit 2001 sind die Leistungen darüber hinaus stark eingeschränkt worden, so dass nur selten mit den Leistungen der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung den Lebensunterhalt bestritten werden kann.

Für die meisten Menschen ist ihre Arbeitskraft die einzige Möglichkeit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Besonders Berufsanfänger (die ersten 5 Jahre) und Selbstständige, die keine Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben ist die Berufsunfähigkeitsversicherung extrem wichtig.

Eine private Berufsunfähigkeitsrente schließt die Versorgungslücke zwischen der Absicherung durch die gesetzliche Rente und dem für das Leben notwendige Einkommen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und zahlt bei einem zeitweisen oder dauerhaften Verlust der Arbeitskraft eine monatliche Rente. Die Zahlungen erfolgen unabhängig von sonstigen Einkünften. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach dem Gesundheitszustand, dem Eintrittsalter, der Laufzeit, dem Geschlecht und dem ausgeübten Beruf der versicherten Person.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung konnte lange nur von Personen abgeschlossen werden, die einer offiziellen Beschäftigung nachgegangen sind. Hausfrauen, Schüler und Studenten konnten keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da sie als "ohne berufliche Qualifikation" eingestuft wurden und ihnen daher alle ungelernten Tätigkeiten zugewiesen werden konnten. Der Schutz durch eine abgeschlossene Berufsunfähigkeitsrente war daher nur sehr gering. Einige Versicherungsgesellschaften bieten heute bereits Berufsunfähigkeitsversicherungen für Hausfrauen und Hausmänner an, die bereits zahlen, wenn diese ihre ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht länger ausüben können. Personen in der Berufsausbildung wird eine Berufsunfähigkeitsrente angeboten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht beenden können. Sobald eine andere Berufsausbildung abgeschlossen wurde, erlischt der Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsrente.

Der Grad der Berufsunfähigkeit orientiert sich meist an dem Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Träger der Berufsunfähigkeitsversicherung kann aber auch eigene Vertrauensärzte einsetzen um den Grad der Berufsunfähigkeit zu bestimmen.

Wird eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, dann wird je nach Versicherung ab dem siebten Krankheitsmonat oder rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit bis zum Ablauf der Versicherung gezahlt.

Vollständige Berufsunfähigkeit: Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand voraussichtlich dauerhaft nicht imstande ist seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seinen Kenntnissen, Ausbildung und Lebenseinstellung ausüben kann. Ursachen für eine vollständige Berufsunfähigkeit können Krankheiten, Körperverletzungen oder auch Kräftezerfall sein, die ärztlich nachzuweisen sind.

Berufsunfähig: Berufsunfähig sind Personen deren Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen auf weniger als die Hälfte derjenigen von körperlich, geistig und seelisch gesunden Menschen mit gleicher Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnissen gesunken ist.

Die Private Berufsunfähigkeitsversicherung leiste bereits, wenn eine Berufsunfähigkeit in dem ausgeübten Beruf vorliegt. Auf andere mögliche Betätigungen wird nicht verwiesen. (Achten Sie darauf, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich auf "abstrakte Verweise" verzichtet!) Falls der Versicherte nach der Berufsunfähigkeit einen anderen Beruf aufnimmt, mit einem vergleichbarem Einkommen, dann verfällt die Versicherungszahlungen. Bei Selbstständigen wird überprüft, ob es die Möglichkeit gibt den Betrieb so umzuorganisieren, dass Sie weiterhin eine gleichwertige Aufgabe übernehmen können, bei einem vergleichbaren Einkommen.

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen eine Rentenzahlung vor, wenn der Versicherte nachweislich nicht mehr zu mindestens 50% in seinem Beruf tätig sein kann. Es gibt auch gestaffelte Verträge, bei denen erst ab 66% oder 75% Berufsunfähigkeit die volle Rente gezahlt wird und bei einer geringeren Berufsunfähigkeit nur ein Teilbetrag.

Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt seit 2001 die frühere Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Die subjektive Zumutbarkeit, Ausbildung und der Status der beruflichen Tätigkeit ist seitdem ohne Bedeutung. Auch wird nicht länger zwischen einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente besteht nur noch, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt 34 Prozent des früheren Bruttoeinkommens. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden irgendeinen Beruf ausüben kann hat Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente (17 Prozent des früheren Bruttoeinkommens). Nur wenn aufgrund der Arbeitsmarktlage kein Teilzeitarbeitsplatz erhältlich ist, erhält man auch hier die volle Erwerbsminderungsrente. Kein Anspruch besteht, wenn jemand länger als sechs Stunden am Tag irgendeine Arbeit nachgehen kann.

Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen nur, wenn er die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat und in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente reicht in vielen Fällen nicht aus dem Lebensunterhalt allein zu finanzieren.

 

Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Werden Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss nicht angegeben, so haben die Versicherungen je nach Vertrag 3 bis 10 Jahre lang die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten! Beantworten Sie deshalb die Gesundheitsfragen genau und ehrlich. Die Versicherung kann sonst im Schadenfall die Leistung verweigern. Vermerken Sie unter "Besondere Bemerkungen", dass Sie die Angaben als medizinischer Leihe gemacht haben und das die Versicherungsgesellschaft sich an Ihren (Fach-)Arzt wenden soll. Unterlässt dies die Versicherung, kann sie sich nicht auf fehlende Angaben berufen. (Achtung! Es kommt bei Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.)
  • Wählen Sie eine Vertragslaufzeit bis zur Rente. Sie können später immer noch vorzeitig kündigen.
  • Ein "dynamischer Vertrag", bei dem die Berufsunfähigkeitsrente dynamisch wächst gleicht die Inflation aus.
  • Die Option die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen ist vor allem sinnvoll, wenn die Berufsunfähigkeitsrente während der Ausbildung oder am Anfang der Kariere abgeschlossen wird. Heirat, Gehaltserhöhungen, Baukredite, Kinder usw. können eine Erhöhung der Rente wünschenswert werden lassen.
  • Ab wann haben Sie deutliche Einkommensverluste, die ihren Lebensstandart gefährden?
    • Klausel 25/75%: Ab einer Berufsunfähigkeit von 25 Prozent erhalten Sie eine anteilige Rente, ab 75% die volle Rente.
    • Klausel 33/66%: Ab 33 Prozent Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente, ab 66 Prozent die volle Rente.
    • Klausel 50/50%: Ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent erhalten Sie die volle Rente.
  • Die Preis-Leistungsunterschiede sind bei Berufsunfähigkeitversicherungen sehr groß, so dass sich bei diesen Versicherungen ein besonders gründlicher Vergleich lohnt.