Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung steht nur einem Teil der Bevölkerung offen. Nur Arbeitnehmer, deren Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten und Rentner können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen oder ganz auf einen Versicherungsschutz verzichten.

Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es erhebliche Beitragsunterschiede. Die Beiträge sind abhängig vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Bei der privaten Krankenversicherung sind Familienangehörige nicht kostenfrei mitversichert. Das bedeutet, dass für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abgeschlossen werden muss. Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.

Allgemein wird einer privaten Krankenversicherung bessere Leistungen nachgesagt als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob dies zutrifft hängt von den im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen ab. Bei niedrigen Beiträgen wird häufig eine Selbstbeteiligung von z.B. 500 Euro jährlich verlangt und die Versicherungsleistung liegt zum Teil unter denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Allgemein kann man sagen, dass junge gesunde Menschen mit der Privaten Krankenversicherung deutlich Beiträge sparen können und/oder bessere Leistungen erhalten. Dies gilt auch für Ehepaare wo beide berufstätig sind mit höchstens einem Kind. Familien mit nur einem Ernährer und ältere Menschen (ab ca. 40 Jahre) schneiden mit der gesetzlichen Krankenversicherung günstiger ab. Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kommt nur selten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung. Durch Zusatzversicherungen können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung dieselben Leistungen erhalten wie privat versicherte.

Tipps:

  • Im Antrag werden eine Reihe von Gesundheitsfragen gestellt. Beantworten Sie diese Fragen möglichst genau und ausführlich. Unter "Besonderen Bemerkungen" sollten Sie erwähnen, das Sie die Angaben als medizinischer Laie gemacht haben und die Versicherung sich bei Nachfragen an Ihren Hausarzt/Facharzt wenden soll. Auf diese Weise können spätere Leistungsausschlüsse, Kündigungen oder Risikozuschläge ausgeschlossen werden die mit einer Verletzung der "Vorvertraglichen Anzeigenpflicht" begründet werden.
  • Selbstbeteiligung: Die Beiträge können bis zu 20 Prozent sinken, wenn ein jährlicher Selbstbehalt von z.B. 300 Euro vereinbart wird. Für Abhängige Beschäftigte lohnt sich die Selbstbeteiligung selten, denn der Arbeitgeber zahlt zwar die Hälfte des Beitrags, nicht aber von der Selbstbeteiligung.
  • Wer auf ein Einzelzimmer verzichten kann und mit einem Zweibettzimmer zufrieden ist, spart etwa 5 Prozent der Beiträge.
  • Beachten Sie beim Abwägen der Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung, dass die Beiträge bei den Privaten Krankenkassen mit zunehmendem Lebensalter steigen.