Vorvertragliche Anzeigepflicht

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle Risiken bezüglich der Versicherung bekannt zu geben. Der Versicherer entscheidet nach diesen Angaben, ob eine Versicherung zu Standartkonditionen möglich ist. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Vorvertragliche Anzeigepflicht schuldhaft, dann kann der Versicherer nach Kenntnisnahme innerhalb eines Monats von der Versicherung zurücktreten. Wenn das Versicherungsunternehmen wegen einer Verletzung der Vorvertragliche Anzeigepflicht von der Versicherung zurücktritt, steht ihr trotzdem der Beitrag für die laufende Versicherungsperiode zu.

Tipp: Sagen Sie bei der Antragsstellung immer die Wahrheit. Wer glaubt durch falsche Angaben Geld sparen zu können irrt gewaltig. Meist wird erst im Schadensfall überprüft, ob die Angaben richtig waren. Falls Unstimmigkeiten festgestellt werden, erhalten Sie nicht die vereinbarte Versicherungsleistung und alle bis dahin eingezahlten Beträge behält die Versicherung. Darüber hinaus ist es danach sehr schwierig eine neue Versicherungsgesellschaft zu finden, die bereit ist mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen.