Beitragsbefreiung bei Versicherungen

Eine Beitragsbefreiung bei Versicherungen gibt es grundsätzlich nur bei Kapitalversicherungen.

Bei Kapitallebensversicherungen kommt es häufig zu Beitragsbefreiungen, weil die Beiträge nicht länger gezahlt werden können oder die Weiterzahlung nicht gewünscht wird. Eine Beitragsfreistellung ist dann eine gute Alternative zu einer vorzeitigen Vertragskündigung mit Auszahlung des Rückkaufswertes.

Zu einer Beitragbefeiung kommt es auch regelmäßig bei Kapitalversicherungen mit einer abgekürzten Beitragszahlungsdauer. Anstatt 12 Jahre lang regelmäßig Beiträge zu zahlen besteht auch die Möglichkeit die Beiträge nur 5 Jahre lang zu zahlen und danach die Kapitalversicherung beitragsfrei weiterzuführen, ohne dass die steuerlichen Vorteile verloren gehen.