Verkehrsrechtsschutzversicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten bei allen Streitigkeiten rund um das Auto. Autofahrer können leicht in einen Rechtsstreit verwickelt werden, da Unfälle nicht selten einen hohen Sach- oder Personenschaden zur Folge haben. An der Schadenshöhe orientieren sich die Anwalts- und Gerichtskosten.

Der Versicherungsschutz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Rechtschutz bei Ordnungswidrigkeiten, im Strafrecht, im Vertrags- und Sachenrecht, bei Steuerstreitigkeiten sowie im Verwaltungs-Rechtschutz. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung stellt auch die Kaution als zinsloses Darlehen, Falls der Versicherte nur gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt wird.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt aber nicht alle Kosten eines Rechtsstreites. Fährt jemand ohne Führerschein oder begeht er vorsätzlich eine Straftat, dann muss er die Kosten selber tragen. Auch bei Halte- oder Parkverstößen übernehmen nur wenige Versicherungen die Kosten.

Wann ist man versichert?

Der Inhaber einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeuge versichert. Auch als Mieter oder Fahrer eines fremden Fahrzeuges greift die Versicherung. Seit 1975 (ARB75) ist er auch als Fußgänger, Radfahrer und als Fahrgast im Öffentlichen Verkehr geschützt. Neben dem Inhaber der Versicherung sind auch alle Personen, als Fahrer oder Insassen versichert, wenn sie mit seiner Erlaubnis handeln.

Was tun im Versicherungsfall?

Im Versicherungsfall sollte sich der Versicherte zuerst eine Deckungszusage von der Verkehrsrechtsschutzversicherung holen. Wenn die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Chancen den Fall zu gewinnen als aussichtslos ansieht, dann wird sie nämich die Kostenübernahme ablehnen.